Hoffentlich schlechtes Wetter am Wochenende!

Gedanken zum „Tag gegen Lärm“ am 26. April

Das wünschen sich die lärmgeplagten Anwohner von Motorradstrecken an etwa 350 Hotspots. In den Innenstädten treffen sich insbesondere am Wochenende „Krachposer“ um Bahnhöfe oder Bars herum (Öffnungszeiten bis in den Morgen hinein). Sogar illegale Rennen werden veranstaltet.

Im Kreis Rastatt und Baden-Baden klagen viele Bürger über den „Schönwetter“-Verkehrslärm. Die Hotspots hier sind die gesamte B 462 durch das Murgtal, die Gaggenauer und Moosbronner Straße in Michelbach, die Bismarckstraße und die August-Schneider-Straße in Gaggenau, Loffenau, Gernsbach-Staufenberg, die Straße von Forbach auf die Rote Lache, Herrenwies und die Schwarzenbachtalsperre, Baden-Baden Oberbeuern und besonders die B 500 durch Geroldsau. In den beiden vergangenen Jahren hat es bereits Aktionen gegen vermeidbaren Lärm gegeben, 2018 eine Podiumsdiskussion im Bürgersaal in Gaggenau und 2019 eine Aktionsfahrt mit dem Motto „Fahren mit Spaß – LAUT ist OUT“.

Die Gemeinden haben in den letzten Jahren einige Maßnahmen getroffen, um uns Bürger vor dem Lärm zu schützen, wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Geschwindigkeitsdisplays, Hinweistafeln etc. Allerdings sind die Kompetenzen der Gemeinden begrenzt und geplante Maßnahmen werden zum Teil von Regierungspräsidium und Bund gestoppt.

Nicht nur im Murg- und Oostal, sondern bundesweit fühlen sich drei Viertel der Bürger von Verkehrslärm gestört. Laut WHO (Weltgesundheitsbehörde) ist Lärm die zweithöchste Gesundheitsbelastung nach Luftverschmutzung. Studien zufolge erhöht Straßen-, Schienen- und Fluglärm das Risiko für Herzinfarkte. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland 4000 Herzinfarkte auf Verkehrslärm zurückzuführen sind.

Besonders der unnötige, mutwillige Auspufflärm der „Krachposer“ auf zwei und vier Rädern ist verantwortlich für Einschränkungen der Lebensqualität der Anwohner. Durch Taste gesteuerte Klappenauspuffe, elektronische Soundanlagen und sogar künstlich herbeigeführte Fehlzündungen (knallt wie Schießen im Krieg!“) dürfen immer noch völlig legal, auch serienmäßig, verbaut werden. Die volle Dröhnung ihrer Fahrzeuge bekommen vor allem die Motorradfahrer gar nicht mit, da der Krach, den sie verursachen, durch den Helm stark gedämpft wird.

Gibt es nicht Grenzwerte für Lärm? Im EU-Zulassungstestverfahren (20 – 80 km/h) gilt 78dB, aber höhere Geschwindigkeiten und hochtouriges Beschleunigen werden nicht berücksichtigt. So sind die Fahrzeuge im Realbetrieb zwei bis dreimal so laut wie zugelassen. Sogar der BVDM (Bundesverband der Motorradfahrer) fordert einen Grenzwert von 78 Dezibel „in allen Betriebszuständen, in allen Motordrehzahlen, also zum lautesten Betriebszeitpunkt“. Dies wurde bislang von der Politik in Berlin bzw. der EU nicht durchgesetzt.

Die betroffenen Bürger fragen sich, warum das Bundesimmissionsschutzgesetz aus Lärmschutzgründen den Betrieb eines Rasenmähers („nur“ 70dB) an Sonn- und Feiertagen und nachts verbietet, aber am Wochenende ganze Landstriche mit Lärmteppichen durch Motorräder belegt werden dürfen. Auch nachts werden Bürger geweckt durch knatternde, dröhnende Poser.

Willkommen auf den Ausflugstrecken sind den lärmgeplagten Bürgern solche Fahrer, die auf die Anwohner Rücksicht nehmen. Um den Motorradfahrern dennoch Sound zu bieten, wird von einem Mitglied des BVDM vorgeschlagen: ein Resonanzsystem unter dem Tank, das für Klang sorgt. Dafür kommt aus dem Auspuff nicht viel. „Fahrspaß ohne Lärm“ ist die Devise!

 

Arbeitskreis Umwelt und Natur

Folker Hahn

www.aku-gaggenau.de

 

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