Gedanken zum Tag gegen Lärm am 28. April 2021

„Hurra! Wir sind weder zu schnell noch zu laut.“ Solche Motorradfahrer wünschen wir uns.

 

© Foto: Elke Fischer

 

Alle Jahre wieder kommt der Motorradlärm: ab den ersten Frühlingsstrahlen bis in den Herbst – dieselben Klagen jedes Jahr.

Die Anwohner der „Motorradstrecken“, wie die Verbindungen von Gaggenau nach Moosbronn, von Gernsbach nach Bad Herrenalb und nach Baden-Baden waren von  März bis Oktober des letzten Jahres durch den Ausflugsverkehr besonders belastet. Nicht der Ausflugsverkehr an sich, sondern die Motorradfahrer, die bewusst laut fahren und sich ein extra lautes Motorrad gekauft haben, sind eine gesundheitliche Belastung für die Anwohner. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die „Krachmacher“ unter ihrem Integralhelm ihr eigenes Motorrad nur gedämpft hören. Natürlich macht nicht jedes Motorrad den Lärm eines Presslufthammers oder einer Kreissäge. Viele Motorradfahrer fahren rücksichtsvoll und leiden unter dem negativen Image.

Hat sich inzwischen etwas geändert? Ja! In Baden-Württemberg haben sich 158 Gemeinden und Landkreise zu der „Initiative Motorradlärm“ zusammengeschlossen. Folgende Forderungen sind formuliert:

„Der Verkehrsminister  des Landes Baden-Württemberg, der Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung von Baden-Württemberg und die der Initiative beigetretenen Städte, Gemeinden und Landkreise aus Baden-Württemberg fordern, dass alle bestehenden Handlungsmöglichkeiten ergriffen werden, um Motorradlärm wirkungsvoll zu reduzieren.“

Die rechtlichen Möglichkeiten von Land und Kommunen sollen ausgeschöpft werden. „Doch sind diese Möglichkeiten durch ungenügende europäische Genehmigungs- beziehungsweise Zulassungsregelungen und unzureichende bundesgesetzliche Regelungen begrenzt. Eine Anpassung ist notwendig. Dafür setzt sich die Initiative Motorradlärm ein und fordert:

  • Motorräder müssen leiser werden
  • Motorräder müssen leiser gefahren werden
  • Rücksichtsloses Fahren muss deutliche Folgen haben“

Die anderen Bundesländer haben sich Baden-Württemberg angeschlossen und gemeinsam am 15. Mai 2020 als Bundesrat im Bundestag ihre Entschließung eingebracht.

Auf die Schwäche des Typen-Zulassungsverfahren auf EU-Ebene wurde oft genug hingewiesen. Hierbei werden nicht alle Betriebszustände eines Motorrades überprüft. Nur das Geräusch während einer niedertourigen gleichmäßigen Fahrt wird gemessen. In der Praxis können Motorräder bis viermal so laut werden. Die Polizei hat keine Handhabe, da die Maschinen völlig legal zugelassen sind. „EU-Recht – kann man nichts machen“, war dann oft genug die Entschuldigung der Politiker. Nun gibt es ein neues Rechtsgutachten einer renommierten Anwaltskanzlei, das den Mitgliedsstaaten der EU viel mehr Handlungsspielraum gibt als bisher angenommen.

Beispiel: Das Bundesland Tirol in Österreich (wie Deutschland ein EU-Land mit den gleichen Zulassungsregeln) hat im letzten Sommer bereits gehandelt. Einige Strecken wurden für Motorräder gesperrt, die eine Zulassung für mehr als 95 dB Standgeräusch haben. Daraufhin haben Motorradfahrer bei der EU geklagt, dass ihre Freiheitsrechte eingeschränkt wurden. Diese Klage wurde abgewiesen, weil (sinngemäß) die Pflicht der Regierung, die Bürger vor Gesundheitsschäden zu schützen, höher zu bewerten sei als das Recht von besonders lauten Motorradfahrern auf ihr Hobby. Die Streckensperrungen stellen kein generelles Durchfahrverbot dar und sind auf die Sommermonate begrenzt. Die Tiroler Regierung hat beschlossen, die Maßnahme in diesem Jahr fortzusetzen.

Auch hier im Nordschwarzwald wehren sich immer mehr lärmgeplagte Bürger und unterstützen Initiativen gegen Motorrad- und Auto-Poserlärm, wie z.B. in Gaggenau, Loffenau, Baden-Baden, Herrenwies und Sasbachwalden.

Daher ein Appell an alle Motorradfahrer und Fahrer von getunten PKWs:

  1. Fahren Sie bitte so geräuscharm wie möglich vor allem durch bebautes Gebiet.
  2. Wirken Sie in Ihren Motorsportclubs und bei Motorradtreffen mäßigend auf Ihre Freunde ein.